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Samstag, 8. März 2014

GAMER Verboten!!

So (oder so ähnlich) wird sich das die Firma „Trade Buzzer UG“ gedacht haben, als sie auf ihre fantastische „Geschäftsidee“ kamen.
Das ganze liegt nun zwar schon ein Paar Monate zurück, aber in der Breiten Masse ist es noch nicht angekommen und seit den letzten Berichten hat sich auch schon ein KLEINES bisschen was getan.

Besagte Firma hat bereits Ende letzten Jahres mehrere bekannte Wortmarken schützen lassen, die vor allem uns Nerds ein Begriff sind. Und da viele auch einen kleinen E-Shop betreiben, in dem in der Regel Kleinkram wie T-Shirts, Tassen, Becher usw. verkauft werden, hat man es auf eben diese Shop-Betreiber abgesehen. Wer auf einem seiner Artikel die Worte „Gamer“, „Sheldon Cooper“, „Geek Nerd“, „Barnes Stinson“ oder „Walter White“ abgedruckt hat, könnte eventuell Post mit einer Unterlassungserklärung und einer Strafe in Höhe von etwa 1500 Euro bekommen.
Eines der bekannteren Opfer ist der Nerd-Shop www.getdigital.de . Diese haben eine Solche Unterlassungserklärung inklusive 1500 Euro Strafe aufgebrummt bekommen. Bei Zuwiderhandlung  drohen sogar 250.000 Euro Strafe. Hier das Statement von getDigital à http://www.getdigital.de/blog/fall-trade-buzzer-abmahnung-gerichtliches-verbot-der-benutzung-von-geek-nerd/
Bis hierhin noch nichts wirklich ungewöhnliches. Aber schauen wir uns den ganzen Fall doch mal genauer an.
Laut Firmenregister hat die Trade Buzzer UG ihren Sitz in der Taurogger Str. 14 in 10589 Berlin und ist in der Hauptbranche „Einzelhandel mit Bekleidung“ eingetragen (Branchencode 47.71). Darüber hinaus sind für Ottonormalverbraucher ohne Weiteres keine Informationen zu finden. Weder über Geschäftsführer noch über Teilhaber oder ähnliches. Es gibt auch keinen offiziellen Internetauftritt der Firma und auf Facebook und Co. ist auch nicht das Geringste zu finden. Eine moderne Firma, vor allem im Einzelhandel mit Bekleidung, kommt um soetwas heutzutage gar nicht mehr herum um Kunden zu gewinnen und Werbung zu betreiben. Für mich ein klarer Hinweis, dass hier etwas nicht ganz sauber läuft.
Lediglich die Rechtsvertreter der Trade Buzzer UG lassen sich anhand der Markeneinträge herausfinden. Und die sind kein unbeschriebenes Blatt. Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schröder Rechtsanwälte in der Andreas-Gayk-Str. 7-11 in 24103 Kiel ist in der Vergangenheit bereits durch wilde Abmahnungen in Verbindung mit Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aufgefallen (Bsp: http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/abmahnung-rechtsanwalt-lutz-schroeder/ ).  Ein weiterer Hinweis darauf, dass wir es hier mit einer Masche zum schnellen Geld machen zu tun haben.
Mir stellt sich hier jedoch noch eine Frage. Die Namen der Fiktiven Figuren „Sheldon Cooper“, „Walter White“ und „Barney Stinson“ gehören rein rechtlich den Produktionsfirmen der entsprechenden TV-Serie. Eine Verbindung zwischen der Trade Buzzer UG und den Produktionsfirmen besteht allerdings in keiner Weise. Hier wäre es nun interessant zu wissen, wie hier die Rechtslage ist. Haben die Produktionsfirmen der Serien die Namen weltweit als Marke schützen lassen, so hat das Patent- und Markenamt hier Mist gebaut. Sind die Namen durch die Produktionsfirmen nicht zum Schutz eingetragen worden, hat die Trade Buzzer UG rechtlich gesehen die besseren Karten. Zumindest für die Wortmarken, bei denen die Widerspruchsfrist für die Eintragung abgelaufen ist. Das gilt derzeit für die Wortmarken „Barney Stinson“, „Geek Nerd“ und „Walter White“. Für die Wortmarke „Gamer“ läuft die Widerspruchsfrist am 17.04.2014 ab. Für die Marke „Sheldon Cooper“ wurde am 13.12.2013 bereits ein Wiederspruch abgegeben und am 07.01.2014 und 28.02.2014 jeweils ein Löschantrag gestellt.
Ob die übrigen Eintragungen rechtsmissbräuchlich durchgeführt wurden, findet sich derzeit in Prüfung. Wir können nur hoffen, dass der Trade Buzzer UG schnellstmöglich der Hahn zugedreht wird.
Die bekannten Anwälte von Wilde Bueger und Solmecke haben auf Youtube bereits zwei Videos zu dem Thema veröffentlicht und bieten die Möglichkeit einer Beratung und Hilfestellung für Abgemahnte an.
Hier das erste Video:
Zum Kanal der Kanzlei: http://www.youtube.com/channel/UCb5TfGtSgvNPVPQawfCFuAw

Für Betroffene wurde von getDigital eine Facebook-Gruppe gegründet, bei der man Hilfe und vor allem eine Lösung finden will. à https://www.facebook.com/groups/641753589216940/

Abschließend nochmal Detailinformationen zu den Eintragungen:
Eingetragene Wortmarken:
- Sheldon Cooper
- Geek Nerd
- Barney Stinson
- Walter White
- Gamer
Die Wortmarken sind eingeragen für folgende Artikel:
- Mauspads (alle außer „Geek Nerd“ und „Gamer“)
- Becher
- T-Shirts, Hemden, Mützen, Hosen, Pullover, Schals, Jacken, Socken und Unterwäsche
Unter folgendem Link könnt ihr beim Deutschen Patent- und Markenamt nach allen Detailinformationen suchen: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Da Suchergebnisse nicht direkt verlinkt werden können müsst ihr im Feld „Anmelder/Inhaber“ den Namen „Trade Buzzer UG“ eintragen um alle Markeneinträge der Firma angezeigt zu bekommen.

In diesem Sinne: Let’s kick their asses.

Quellen:
www.shortnews.de
www.dpma.de
www.spiegel.de
www.youtube.de
www.getdigital.de

Donnerstag, 6. März 2014

Abmahnungen wegen Youtube

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt jetzt vor einer neuen Betrugsmasche. Demnach werden von den Anwälte Zajonc und Ruck Abmahnungsschreiben verschickt.

In der E-Mail wird man damit konfrontiert, dass man sich auf YouTube ein Video angeschaut hat und deshalb 40 Euro zahlen soll, da es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

Dazu sagt ein Urheberrechtsexperte: "Das Anschreiben ist als höchst unseriös einzustufen. Es wird nicht einmal der Name des vermeintlich abgemahnten Videos angegeben, außerdem genügen nach unserer Auffassung die Abmahnschreiben in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen". Deswegen wird geraten, auf keinen Fall etwas zu bezahlen.

Nach ein paar Minuten Suchen bei Google findet man sogar eine Homepage der angeblichen Rechtsanwaltskanzlei (
http://s503269739.online.de/ ). Was bei Betrachtung der Homepage auffällt ist, dass es kein Impressum gibt. Ich denk die Typen vom Typ Katalogmodel/RTL-Bachelor auf den Fotos der Homepage sind Anwälte und wissen, dass es eine Impressumspflicht gibt?! Aber sind ja Anwälte/Freizeitmodels. Die müssen das ja wissen. ;)
Auch die angegebene Telefonnummer lässt sich über entsprechende Suchservices nicht zuordnen. Alles was man herausfinden kann ist, dass die Nummer wohl zum Netz von Telefonica gehört und das sie (wie anhand der Vorwahl ersichtlich ist) zu Gütersloh gehört.
Die angegebene URL
www.kanzlei-zajonc-ruck.de ist auch nicht zu erreichen. Hmmm … haben wir es hier etwa mit finsteren Gesellen zu tun, die nur an unser Geld wollen. Wie frech von den beiden Lümmeln.

Aber jetzt mal Spaß beiseite und Butter bei die Fische. Fallt nicht auf die Nummer rein. Klarer kann ein Betrugsversuch nicht sein.
Und um mal n bisschen ins Detail zu gehen: Schon im Fall der Redtube-Abmahnwelle hat das Gericht entschieden, dass die Abgemahnten nicht zu belangen sind, da es für sie nicht ersichtlich ist, ob es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Video handelt oder nicht. Hier würde es sowieso auf das gleiche hinauslaufen.
Und sowas jetzt mit Youtube-Videos zu versuchen ist ein neues Level der Dummheit bei Betrugsversuchen dieser Art.

Unter folgendem Link findet ihr einen Scan des Mahnschreibens:
http://www.mimikama.at/allgemein/youtube-abmahnung-kein-geld-an-anwlte-zajonc-und-ruck-zahle-kein-fake/


Quelle: http://www.shortnews.de/