Wie der ein oder andere vielleicht schon mitbekommen hat, habe ich mein Kanalkonzept leicht geändert. Mit dieser Änderung hält ein neues Format Einzug, für das es ein paar Regeln zu beachten gibt, wenn ihr als Let's Player vielleicht auch ein wenig davon profitieren wollt.
Vorerst jedoch ein paar organisatorische Anmerkungen.
Angespielt ist kein klassisches Let's Play-Format. Ich spiele hier kein komplettes Spiel durch, sondern teste es für euch in ein paar Folgen an. Je nach Gesamtumfang des Spiels sind es so zwischen 10 und 20 Folgen.
Ein Spiel wie z.B. The Witcher 3 kann man nicht mal eben in 10 Folgen vorstellen und dann ein halbwegs realistisches Fazit abliefern. Daher werden so große Games auch mal mit 20 Folgen Angespielt bedacht.
Wenn ein neues Spiel angespielt wird, dann beginnt dies immer an einem Montag. So ca. um 18 Uhr wird die erste Folge eines neuen Angespielt online gehen.
Und was für euch Let's Player wichtig ist, das erklär ich JETZT:
Regel Nr.1:
Wenn ihr selbst ein vollwertiges Let's Play zu dem von mir angespielten Spiel macht, ist eure Schnelligkeit gefragt. Der erste, der einen Kommentar mit einem vorher von mir genannten Hashtag verfasst ist der "Gewinner".
Sobald ein Angespielt beendet ist und die letzte Folge online ist, folgt nur noch ein Zwischenfazit in dem ich meine gesammelten Eindrücke nochmal für euch zusammenfasse. Sobald ich das Spiel dann ohne weitere Aufnahmen durchgespielt habe, gibt es ein Abschlussfazit in Form einer Review. Der Gewinner wird sowohl im Zwischenfazit, als auch im Abschlussfazit erwähnt und sein Kanal und die Playlist zum Let's Play werden verlinkt. So haben Zuschauer, die gern ein komplettes Let's Play sehen wollen die Möglichkeit sich dieses beim Gewinner anzuschauen und eventuell einen neuen interessanten YouTuber zu entdecken.
Regel Nr. 2:
Nur Kommentare mit dem entsprechenden Hashtag unter der ersten Folge des Angespielt werden berücksichtigt. Dies ist die beste Möglichkeit um vernünftig zu kontrollieren, wer der erste war. Die Kommentare unter dem entsprechenden Video werden von mir manuell moderiert, sodass der Gewinner nicht direkt weiß, dass er gewonnen hat. Soll ja ne kleine Überraschung werden. ;)
Alle anderen Kommentare werden von mir ganz normal freigegeben.
Regel Nr. 3:
Bei eurem Let's Play muss es sich um ein vollwertiges Let's Play handeln. Ob dieses noch läuft, oder vielleicht schon abgeschlossen ist, spielt dabei keine Rolle. Und auch ob ihr ein reines Hauptstory-Let's Play macht, oder sämtlichen Nebenkram mitmacht ist hierbei egal. So lange es ein vollwertiges Let's Play ist, könnt ihr auch berücksichtigt werden.
Regel Nr 4:
Zum Zeitpunkt eurer "Bewerbung" darf euer Kanal darf maximal 10.000 Abonnenten haben.
Da dieses Format in allererster Linie denen zugute kommen soll, die noch um jeden Abonnenten und View kämpfen müssen, sind Kanäle, die zum Zeitpunkt des Kommentars mehr als 10.000 Abonnenten haben ausgeschlossen. Habt ihr 9999, habt ihr Glück. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Fazit-Videos schon mehr als 10.000 Abos erreicht sind. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem ihr den Kommentar mit dem entsprechenden Hashtag hinterlasst.
Regel Nr. 5:
Ein Gewinner kann nicht mehrmals hintereinander gewinnen.
Damit eine gewisse Chancengleichheit herrscht, muss ein Gewinner für die nächsten 4 "Runden" aussetzen. Wenn er z.B. im allerersten Angespielt gewonnen hat, kann er frühestens im 6. wieder gewinnen.
Ich denke dies ist die fairste Lösung, damit auch andere mal eine Chance haben.
Es gibt an sonsten keine weiteren Voraussetzungen. Ich verlange keine Erwähnung in eurem Let's Play und auch keine Verlinkung. Es wäre natürlich sehr freundlich von euch und ihr dürft es auch gerne tun, aber es ist keine Voraussetzung.
Sofern ich nix vergessen habe, waren das alle Regeln für Angespielt.
Hier geht's zu meinem Kanal: ByteMe - Der will nur spielen
Dann wünsche ich mal allen Let's Playern viel Glück und noch viel Spaß.
Bis denn dann,
Ich verabscheue mich
PS: Ich werde in den kommenden Tagen noch ein zusätzliches Video hier verlinken, in dem ich die Regeln auch nochmal für die Lesefaulen erkläre. :P
(Stand 29.06.2015)
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Montag, 29. Juni 2015
Montag, 17. März 2014
Gamer = Mutanten?
Ist das Mysterium um die Vorliebe für gewalttätige Videospiele bei uns Gamern endlich gelöst? Wenn es nach den Holländern geht schon. Holländische Wissenschaftler der Universität von Amsterdam wollen nämlich herausgefunden haben, dass unsere Vorliebe für solche Spiele genetisch bedingt ist.
Das Team um Dr. Sanne Nikkelen hat diese Studie an 1.600 Elternpaaren mit Kindern zwischen 5 und 9 Jahren durchgeführt. Bereits bei der Geburt wurden den Kindern DNA-Proben entnommen. Im Laufe der Jahre erfassten die Eltern nun, wie vielen gewalttätigen Medien die Kinder ausgesetzt wurden. Die Wissenschaftler stellten dabei fest, dass die Kinder mit einer bestimmten Gen-Variante eher gewalttätige Medien genießen. Laut den Experten ist eine Variation in einem Serotonin-Transporter-Gen (Wiki: http://wikipedia.wiki.svc/wiki/Serotonin-Transporter ) dafür verantwortlich. Bei den betreffenden Kindern besteht außerdem ein erhöhtes Risiko am Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADHS) zu erkranken.
Dr. Sanne Nikkelen sagte zu der Studie unter anderem: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Vorliebe für gewalttätige Medien bei Kindern teilweise von genetischen Faktoren beeinflusst wird. Das könnte bedeuten, dass Kinder mit dieser Gen-Variante vorrangig von gewalttätigen TV-Sendungen und Spielen stimuliert werden. Es ist wichtig den Zusammenhang zwischen Mediennutzung und dem ADHS-typischen Verhalten zu studieren.“
Schön, dass dieses Thema auch mal von der Wissenschaft beleuchtet wird. Blöde ist nur, dass die Selbsternannten Experten und ihre Politiker-Bros mit noch weniger Ahnung bei sowas immer gleich eine Möglichkeit wittern sich in den Vordergrund zu tun, um Superheldenlike die Unschuldigen vor den potentiellen Killern zu retten.
Heißt es zukünftig vielleicht das Gamer Mutanten sind, die nichts für ihre „Fehlbildung“ können? Bei der blühenden Fantasie mancher Leute kann ich mir das gut vorstellen.
Aber wenn, dann bitteschön richtig. Wenn ich schon als Mutant angesehen werden, dann will ich auch n stylisches Outfit ala X-Men, nen Jet mit eigener Starrampe im Garten und auf jeden Fall nen coolen Namen. Wehe ich bekomm keinen coolen Namen!! Da ich aufgrund meiner Mutation ja hilfsbedürftig bin, brauche ich ja besondere Zuwendung.
Aber mal Spaß beiseite. Was unsere holländischen Nachbarn hier rausgefunden haben ist nicht so abwägig wie man vielleicht denken mag. Da genetische Prädispositionen bereits nachweisbar sind, könnte auch hier ein möglicher Nachweis für eine solche Prädisposition, also quasi eine Voreinstellung oder Grundkonfiguration, gefunden worden sein. Das wird zwar nix daran ändern, dass man uns weiterhin als potentielle Gefahr für die Öffentlichkeit ansieht aber was soll’s, wenigstens sind wir jetzt stolze X-Men (oder sowas ähnliches jedenfalls).
In diesem Sinne
Ich verpass der Bahnhofshalle jetzt n Sonnendach!
Quellen:
http://www.shortnews.de/
http://de.wikipedia.org/
http://www.dailymail.co.uk
Das Team um Dr. Sanne Nikkelen hat diese Studie an 1.600 Elternpaaren mit Kindern zwischen 5 und 9 Jahren durchgeführt. Bereits bei der Geburt wurden den Kindern DNA-Proben entnommen. Im Laufe der Jahre erfassten die Eltern nun, wie vielen gewalttätigen Medien die Kinder ausgesetzt wurden. Die Wissenschaftler stellten dabei fest, dass die Kinder mit einer bestimmten Gen-Variante eher gewalttätige Medien genießen. Laut den Experten ist eine Variation in einem Serotonin-Transporter-Gen (Wiki: http://wikipedia.wiki.svc/wiki/Serotonin-Transporter ) dafür verantwortlich. Bei den betreffenden Kindern besteht außerdem ein erhöhtes Risiko am Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADHS) zu erkranken.
Dr. Sanne Nikkelen sagte zu der Studie unter anderem: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Vorliebe für gewalttätige Medien bei Kindern teilweise von genetischen Faktoren beeinflusst wird. Das könnte bedeuten, dass Kinder mit dieser Gen-Variante vorrangig von gewalttätigen TV-Sendungen und Spielen stimuliert werden. Es ist wichtig den Zusammenhang zwischen Mediennutzung und dem ADHS-typischen Verhalten zu studieren.“
Schön, dass dieses Thema auch mal von der Wissenschaft beleuchtet wird. Blöde ist nur, dass die Selbsternannten Experten und ihre Politiker-Bros mit noch weniger Ahnung bei sowas immer gleich eine Möglichkeit wittern sich in den Vordergrund zu tun, um Superheldenlike die Unschuldigen vor den potentiellen Killern zu retten.
Heißt es zukünftig vielleicht das Gamer Mutanten sind, die nichts für ihre „Fehlbildung“ können? Bei der blühenden Fantasie mancher Leute kann ich mir das gut vorstellen.
Aber wenn, dann bitteschön richtig. Wenn ich schon als Mutant angesehen werden, dann will ich auch n stylisches Outfit ala X-Men, nen Jet mit eigener Starrampe im Garten und auf jeden Fall nen coolen Namen. Wehe ich bekomm keinen coolen Namen!! Da ich aufgrund meiner Mutation ja hilfsbedürftig bin, brauche ich ja besondere Zuwendung.
Aber mal Spaß beiseite. Was unsere holländischen Nachbarn hier rausgefunden haben ist nicht so abwägig wie man vielleicht denken mag. Da genetische Prädispositionen bereits nachweisbar sind, könnte auch hier ein möglicher Nachweis für eine solche Prädisposition, also quasi eine Voreinstellung oder Grundkonfiguration, gefunden worden sein. Das wird zwar nix daran ändern, dass man uns weiterhin als potentielle Gefahr für die Öffentlichkeit ansieht aber was soll’s, wenigstens sind wir jetzt stolze X-Men (oder sowas ähnliches jedenfalls).
In diesem Sinne
Ich verpass der Bahnhofshalle jetzt n Sonnendach!
Quellen:
http://www.shortnews.de/
http://de.wikipedia.org/
http://www.dailymail.co.uk
Samstag, 8. März 2014
GAMER Verboten!!
So (oder so ähnlich) wird sich das die Firma „Trade Buzzer UG“ gedacht haben, als sie auf ihre fantastische „Geschäftsidee“ kamen.
Das ganze liegt nun zwar schon ein Paar Monate zurück, aber in der Breiten Masse ist es noch nicht angekommen und seit den letzten Berichten hat sich auch schon ein KLEINES bisschen was getan.
Besagte Firma hat bereits Ende letzten Jahres mehrere bekannte Wortmarken schützen lassen, die vor allem uns Nerds ein Begriff sind. Und da viele auch einen kleinen E-Shop betreiben, in dem in der Regel Kleinkram wie T-Shirts, Tassen, Becher usw. verkauft werden, hat man es auf eben diese Shop-Betreiber abgesehen. Wer auf einem seiner Artikel die Worte „Gamer“, „Sheldon Cooper“, „Geek Nerd“, „Barnes Stinson“ oder „Walter White“ abgedruckt hat, könnte eventuell Post mit einer Unterlassungserklärung und einer Strafe in Höhe von etwa 1500 Euro bekommen.
Das ganze liegt nun zwar schon ein Paar Monate zurück, aber in der Breiten Masse ist es noch nicht angekommen und seit den letzten Berichten hat sich auch schon ein KLEINES bisschen was getan.
Besagte Firma hat bereits Ende letzten Jahres mehrere bekannte Wortmarken schützen lassen, die vor allem uns Nerds ein Begriff sind. Und da viele auch einen kleinen E-Shop betreiben, in dem in der Regel Kleinkram wie T-Shirts, Tassen, Becher usw. verkauft werden, hat man es auf eben diese Shop-Betreiber abgesehen. Wer auf einem seiner Artikel die Worte „Gamer“, „Sheldon Cooper“, „Geek Nerd“, „Barnes Stinson“ oder „Walter White“ abgedruckt hat, könnte eventuell Post mit einer Unterlassungserklärung und einer Strafe in Höhe von etwa 1500 Euro bekommen.
Eines der bekannteren Opfer ist der Nerd-Shop www.getdigital.de . Diese haben eine Solche Unterlassungserklärung inklusive 1500 Euro Strafe aufgebrummt bekommen. Bei Zuwiderhandlung drohen sogar 250.000 Euro Strafe. Hier das Statement von getDigital à http://www.getdigital.de/blog/fall-trade-buzzer-abmahnung-gerichtliches-verbot-der-benutzung-von-geek-nerd/
Bis hierhin noch nichts wirklich ungewöhnliches. Aber schauen wir uns den ganzen Fall doch mal genauer an.
Laut Firmenregister hat die Trade Buzzer UG ihren Sitz in der Taurogger Str. 14 in 10589 Berlin und ist in der Hauptbranche „Einzelhandel mit Bekleidung“ eingetragen (Branchencode 47.71). Darüber hinaus sind für Ottonormalverbraucher ohne Weiteres keine Informationen zu finden. Weder über Geschäftsführer noch über Teilhaber oder ähnliches. Es gibt auch keinen offiziellen Internetauftritt der Firma und auf Facebook und Co. ist auch nicht das Geringste zu finden. Eine moderne Firma, vor allem im Einzelhandel mit Bekleidung, kommt um soetwas heutzutage gar nicht mehr herum um Kunden zu gewinnen und Werbung zu betreiben. Für mich ein klarer Hinweis, dass hier etwas nicht ganz sauber läuft.
Laut Firmenregister hat die Trade Buzzer UG ihren Sitz in der Taurogger Str. 14 in 10589 Berlin und ist in der Hauptbranche „Einzelhandel mit Bekleidung“ eingetragen (Branchencode 47.71). Darüber hinaus sind für Ottonormalverbraucher ohne Weiteres keine Informationen zu finden. Weder über Geschäftsführer noch über Teilhaber oder ähnliches. Es gibt auch keinen offiziellen Internetauftritt der Firma und auf Facebook und Co. ist auch nicht das Geringste zu finden. Eine moderne Firma, vor allem im Einzelhandel mit Bekleidung, kommt um soetwas heutzutage gar nicht mehr herum um Kunden zu gewinnen und Werbung zu betreiben. Für mich ein klarer Hinweis, dass hier etwas nicht ganz sauber läuft.
Lediglich die Rechtsvertreter der Trade Buzzer UG lassen sich anhand der Markeneinträge herausfinden. Und die sind kein unbeschriebenes Blatt. Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schröder Rechtsanwälte in der Andreas-Gayk-Str. 7-11 in 24103 Kiel ist in der Vergangenheit bereits durch wilde Abmahnungen in Verbindung mit Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aufgefallen (Bsp: http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/abmahnung-rechtsanwalt-lutz-schroeder/ ). Ein weiterer Hinweis darauf, dass wir es hier mit einer Masche zum schnellen Geld machen zu tun haben.
Mir stellt sich hier jedoch noch eine Frage. Die Namen der Fiktiven Figuren „Sheldon Cooper“, „Walter White“ und „Barney Stinson“ gehören rein rechtlich den Produktionsfirmen der entsprechenden TV-Serie. Eine Verbindung zwischen der Trade Buzzer UG und den Produktionsfirmen besteht allerdings in keiner Weise. Hier wäre es nun interessant zu wissen, wie hier die Rechtslage ist. Haben die Produktionsfirmen der Serien die Namen weltweit als Marke schützen lassen, so hat das Patent- und Markenamt hier Mist gebaut. Sind die Namen durch die Produktionsfirmen nicht zum Schutz eingetragen worden, hat die Trade Buzzer UG rechtlich gesehen die besseren Karten. Zumindest für die Wortmarken, bei denen die Widerspruchsfrist für die Eintragung abgelaufen ist. Das gilt derzeit für die Wortmarken „Barney Stinson“, „Geek Nerd“ und „Walter White“. Für die Wortmarke „Gamer“ läuft die Widerspruchsfrist am 17.04.2014 ab. Für die Marke „Sheldon Cooper“ wurde am 13.12.2013 bereits ein Wiederspruch abgegeben und am 07.01.2014 und 28.02.2014 jeweils ein Löschantrag gestellt.
Ob die übrigen Eintragungen rechtsmissbräuchlich durchgeführt wurden, findet sich derzeit in Prüfung. Wir können nur hoffen, dass der Trade Buzzer UG schnellstmöglich der Hahn zugedreht wird.
Ob die übrigen Eintragungen rechtsmissbräuchlich durchgeführt wurden, findet sich derzeit in Prüfung. Wir können nur hoffen, dass der Trade Buzzer UG schnellstmöglich der Hahn zugedreht wird.
Die bekannten Anwälte von Wilde Bueger und Solmecke haben auf Youtube bereits zwei Videos zu dem Thema veröffentlicht und bieten die Möglichkeit einer Beratung und Hilfestellung für Abgemahnte an.
Hier das erste Video:
Hier das erste Video:
Für Betroffene wurde von getDigital eine Facebook-Gruppe gegründet, bei der man Hilfe und vor allem eine Lösung finden will. à https://www.facebook.com/groups/641753589216940/
Abschließend nochmal Detailinformationen zu den Eintragungen:
Eingetragene Wortmarken:
- Sheldon Cooper
- Geek Nerd
- Barney Stinson
- Walter White
- Gamer
- Sheldon Cooper
- Geek Nerd
- Barney Stinson
- Walter White
- Gamer
Die Wortmarken sind eingeragen für folgende Artikel:
- Mauspads (alle außer „Geek Nerd“ und „Gamer“)
- Becher
- T-Shirts, Hemden, Mützen, Hosen, Pullover, Schals, Jacken, Socken und Unterwäsche
- Mauspads (alle außer „Geek Nerd“ und „Gamer“)
- Becher
- T-Shirts, Hemden, Mützen, Hosen, Pullover, Schals, Jacken, Socken und Unterwäsche
Unter folgendem Link könnt ihr beim Deutschen Patent- und Markenamt nach allen Detailinformationen suchen: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Da Suchergebnisse nicht direkt verlinkt werden können müsst ihr im Feld „Anmelder/Inhaber“ den Namen „Trade Buzzer UG“ eintragen um alle Markeneinträge der Firma angezeigt zu bekommen.
In diesem Sinne: Let’s kick their asses.
www.shortnews.de
www.dpma.de
www.spiegel.de
www.youtube.de
www.getdigital.de
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